Online-Rezept
Sehr geehrte Patienten,
sollte uns Ihre Versichertenkarte bereits in diesem Quartal vorliegen, ist Ihr Rezept ab 19:00 Uhr auf Ihrem Versichertenkärtchen (E-Rezept) hinterlegt.
Sollten Sie in dem laufenden Quartal noch nicht in unserer Praxis gewesen sein (ein Quartal startet immer zum 1.1., 1.4., 1.7., 1.10), dann bitten wir Sie Ihre Karte in unserer Praxis einlesen zu lassen, da sonst eine Rezeptausstellung nicht erfolgen kann.
Ein Rezept, welches nicht als E-Rezept hinterlegt werden kann oder wenn die Versichertenkarte noch nicht eingelesen wurde (Hilfsmittel, Heilmittel), können Sie nach der aufgegebenen Bestellung am Folgetag zwischen 15:00–17:00 Uhr in unserer Praxis (Im Prüfling 23, Haus E, 2 Stock.) abholen.
Um Ihre Rezepte standardisiert in unsere Software aufzunehmen, möchten wir Sie bitten uns keine Rezeptanfragen per e-Mail zu stellen. Verwenden Sie bitte ausschließlich dieses Formular dafür.