Invasive elektrophysiologische Diagnostik (EPU) und Ablationsbehandlung:
Allgemeines:
Der Eingriff wird stationär durchgeführt. Die Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel 2 – 3 Tage. Die stationäre Aufnahme erfolgt am Vortag oder am Tag des Eingriffs, die Entlassung am folgenden Tag, sofern sich keine Konsequenzen für eine stationäre Weiterbehandlung ergeben.
Die Elektrophysiologischen Eingriffe werden im CCB im Markus-Krankenhaus im dort speziell ausgestatteten Herzkatheterlabor durchgeführt.

- Herzkatheterlabor Markus-Krankenhaus
Der Eingriff wird in der Regel nicht parallel mit der Koronardiagnostik durchgeführt. Sind bei einem Patienten jedoch beide Eingriffe erforderlich, werden sie zum Beispiel an 2 aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt.
Medikamentöse Therapie vor / während der EPU:
Bei Marcumar Patienten sollte der INR für den Eingriff < 2 sein, ggf. ist überlappend die subcutane Heparingabe erforderlich.
ASS und andere Thrombocytenaggregationshemmer können weitergegeben werden.
Die kardiale Begleitmedikation wie Digitalis braucht in der Regel nicht unterbrochen zu werden.
Mit der ß-Blocker oder Verapamilgabe sollte, wenn vertretbar 2 Tage vorher pausiert werden.
Die Amiodarontherapie braucht aufgrund der langen Halbwertszeit nicht pausiert zu werden.
Andere Antiarrhythmika-Gaben sollten mindestens 2 Tage vorher unterbrochen werden (ggf. telefonische Rücksprache).
Indikationen für die invasive elektrophysiologische Diagnostik:
1.) Diagnostik bei unklaren tachykarden Herzrhythmusstörungen:
Die invasiv-elektrophysiologische Diagnostik zeigt die Induktionsmöglichkeit von Tachykardien auf, klärt die Pathophysiologie (focal, reentry, supra- / ventrikulären Ursprungs) und entscheidet über Therapiemöglichkeiten: Ablationsbehandlung versus medikamentöse Therapie.
2.) Synkopendiagnostik:
In der Synkopendiagnostik empfiehlt sich die invasiv-elektrophysiologische Diagnostik zur Prüfung der Sinusknoten- und AV-Knotenfunktion und zur
Induktion tachykarder supraventrikulärer Herzrhythmusstörungen.
In der programmierten RV-Stimulation zeigt sich, ob ventrikuläre Tachykardien oder Kammerflimmern induzierbar sind.
Medikamentöse Provokationstests mit Gabe von Alupent induzieren katecholamingetriggerte Arrhythmien.
Im Gilurytmaltest kann das Brugada-Syndroms demaskiert werden. Bei Verdacht auf long QT-Syndrom (primär oder sekundär) wird Sotalol gegeben.
3.) Prüfung der ICD-Indikation:
Die prognostische Bedeutung nicht anhaltender ventrikulärer Arrhythmien im Langzeit-EKG bei Patienten mit KHK und mittelgradig eingeschränkter LV-Funktion kann durch die programmierte rechtsventrikuläre Stimulation bewertet werden.
Bei Patienten ohne KHK ist die Aussagekraft dieser Untersuchung weniger gut und nur in Einzelfällen sinnvoll.
Indikationen für die Ablationsbehandlung:
1.) AV-Reentry-Tachykardien:
Eine Ablationsbehaltung ist indiziert bei AV-Knoten-Reentrytachykardien (AVNRT slow-fast oder fast-slow) und bei AV-Reentry-Tachykardien bei verborgener akzessorischer Leitungsbahn, wenn eine Behandlung erforderlich ist.
Bei häufigen Tachykardien oder hohem Leidensdruck des Patienten ist die Ablationsbehandlung die Therapie der 1. Wahl.
2.) Offenes WPW-Syndrom:
Bei symptomatischen AV-Reentrytachykardien oder Vorhofflimmern (Afib ) ist die
Ablationsbehandlung indiziert.
Sinnvoll ist die Ablationsbehandlung bei asymptomatischen Patienten mit Afib-Risiko, die beispielsweise ß2 Sympathomimetika einnehmen, bei arterieller Hypertonie, aber auch bei einer KHK. Ebenso sinnvoll ist die Ablation bei Patienten mit Vitien und sonstigen kardialen Grunderkrankungen.
Für asymptomatischen Patienten mit einer besonderen Risikokonstellation (Berufsfahrer, gefährliche Tätigkeit...) ist die Ablationsbehandlung empfohlen.
Ist der Patient asymptomatisch und weist jedoch kein zusätzliches Risiko auf, ist die invasiv-elektrophysiologische Diagnostik zur Prüfung der Leitungskapazität der akzessorischen Leitungsbahn und zur Prüfung des Kammerflimmer-Risikos bei Vorhofflimmern in Betracht zu ziehen.
3.) Vorhofflattern (atriale makroreentry-Tachykardie) :
Typ- I - Vorhofflattern, (Makroreentry im rechten Vorhof, kritischer Isthmus zwischen Trikuspidalklappe und vena cava inferior) typische „Sägezahn“- Morphologie der P-Wellen in Ableitung II, III und aVF (Zykluslänge im Vorhof Ca 200 – 250 ms). Das Rezidivrisiko nach Kardioversion ist hoch, die Ablationsbehandlung Therapie der 1. Wahl.
(Ablationslinie zwischen Trikuspidalring und vena cava inferior. Induktion eines bidirektionalen Leitungsblocks).
Atypisches Vorhofflattern: Überbegriff für alle anderen Formen von Vorhofflattern
z.B. Narbenreentry im rechten oder linken Vorhof nach OP oder nach Ablationsbehandlungen (Vorhofflimmerablation)
z.B. clockwise makroreentry rechtsatrial mit kritischem isthmus inferior
z.B. makroreentry linksatrial um die Lungenvenen
Die Ablationsbehandlung linksatrial ist zum Teil schwierig da das Mapping problematisch ist und das Erreichen bidirektionaler Leitungsblocks zur Durchbrechung des Makroreentry häufig schwer zu erreichen ist.
Die invasive elektrophysiologische Diagnostik wird hier zur Klärung der Pathophysiologie der Arrhythmie und Prüfung der Ablationsmöglichkeit durchgeführt, ggf auch medikamentöse Testung.
4.) Atriale Tachykardien: Meist handelt es sich hierbei um fokale Tachykardien, die in Abhängigkeit von der Lokalisation des Fokus der Ablationsbehandlung gut zugänglich sind. Die Ablation ist möglich, wenn die Arrhythmie induzierbar und der Fokus lokalisierbar ist,
5.) RVOT – Tachykardien:
Bei Tachykardien (oder Extrasystolen) aus dem rechtsventrikulären Ausflußtrakt und bei dokumentierten Tachykardien mit typischer EKG-Morphologie (LSB, superiore Achse = + in Abl II und III) oder sehr häufigen symptomatischen monotopen VES ist die Ablationsbehandlung möglich.
6.) Monomorphe ventrikuläre Estrasystolen:
In Anhängigkeit von der Symptomatik ist die Ablationsbehandlung hier möglich. Der Focus kann in der Regel im rechten oder linken Ventrikel lokalisiert werden und ist dann einer Ablationsbehandlung zugänglich. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein der Extrasystolie während des Eingriffs oder die Provozierbarkeit z.B. durch die Gabe von Sympathomimetika.
7.) Vorhofflimmern
Hier wird die AV-Knoten-Ablation als palliative Maßnahme bei therapierefraktärem hochsymptomatischem Vorhofflimmern paroxysmal oder chronisch nach vorheriger Implantation eines Schrittmachers (Ein- oder Zweikammersystem) eingesetzt.
Die Ablation ist hier eine hocheffektive Maßnahme zur Verhinderung von Tachyarrhythmien durch Induktion eines AV-Block III.
Die Ablation verhindert nicht das Auftreten von Vorhofflimmern, ändert damit nichts an der Indikationsstellung zur oralen Antikoagulation und bedingt nachfolgend iatrogen die Schrittmacherabhängigkeit.
Die kurative Ablationsbehandlung von Vorhofflimmern ist mittlerweile ebenfalls möglich. Wir setzen sie bei symptomatischen Patienten mit paroxysmalem Vorhofflimmern ein. Es wird seit Ende letzten Jahres die sogenannte „Kryoballonablation“ durchgeführt, eine gewebeschonende Form der circumferentiellen Lungenvenenisolierung in der Regel im linken Herzvorhof außerhalb der Lungenvenen. Es handelt sich um eine vielversprechende komplikationsarme Methode insbesondere für Patienten mit idiopathischem Vorhofflimmern oder Vorhofflimmern ohne wesentliche strukturelle Herzerkrankung. Sie wird eingesetzt, wenn zumindest ein medikamentöser Therapieversuch gescheitert ist.
